NABU-PREETZ-PROBSTEI Wasserwanderer Liebe Wasserwanderer und Naturliebhaber.
Hier einige Worte zu den Befahrungsregeln der vor Ihnen liegenden Gewässer.

Allgemein ist ein rücksichtvoller Umgang mit der umgebenden Natur nötig. Die Wasserflächen und angrenzenden Uferbereiche sind die letzten unberührten Flächen in unserer Kulturlandschaft. Für viele Tier- und Pflanzenarten ist es der letzte ihnen verbliebene Lebensraum. Mit etwas Geduld und einem Fernglas werden sie bestimmt unvergessliche Beobachtungen machen.

Spezielle Regeln:
Die Inseln des Plöner Sees dürfen nicht betreten werden. Die Störland-Umfahrt ist verboten.

Die westlichen Buchten und die Halbinsel im Lanker See oberhalb Preetz dürfen weder befahren noch betreten werden. Das Anlegen an der Sonneninsel ist verboten, sie ist Vogelschutzgebiet.

Zwischen Kilometer 42,4 und 43 ist das Anlegen verboten. Aussetzen ist am Steg links bei Kilometer 42,7 oder ab Kilometer 43.0 möglich.

Den Freunden des Aufbaubieres zur Beachtung: Die zulässige Blutalkoholkonzentration auf dem Wasser beträgt genauso wie an Land 0,5 mg/g (BinSchStrO §1.02 Abs. 7, §1.03 Abs. 7 §1.02)

Viel Spaß beim Genießen der Natur und Tschüss wünschen Dir der NABU
Ortsgruppe Preetz-Probstei.
Informationsausstellung am Freibad Lanker-SeeInformationsausstellung am Freibad Lanker-See geöffnet Samstags und Sonntags von 15:00 bis 17:00. Termin 1128.10.2023, Sonnabend 10:00 - 12:00 Uhr
Arbeitseinsatz zum Rückschnitt von Weißdornsträuchern
Treffpunkt: NSG Kührener Teich und Umgebung am Insektenhotel 
Termin 1204.11.2023, Sonnabend 13:00 - 15:00 Uhr
Arbeitseinsatz am NSG Lanker See - Freischneiden des Weges zur Aussichtsplattform
Treffpunkt: Bahnübergang Kühren/Preetz, Charlottenwerk
 
Beobachtungsplattform CharlottenwerkNatur-Beobachtungsplattform Lanker See  Beobachtungsplattform FroschteicheBeobachtungsplattform Froschteiche Beobachtungshütte Kührener TeicheNatur-Beobachtungsplattform Lanker See