NABU-PREETZ-PROBSTEI
Verhaltensregeln in der Natur
Es gibt grundlegende gesetzliche Regelungen zum Verhalten in der Natur. Dabei muss besonders im Frühling und Frühsommer beachtet werden, dass es sich um die Setz- und Brutzeit handelt und die Tierwelt entsprechend empfindlich auf Störungen reagiert. Kleinvögel brüten mit einer Zweitbrut auch noch im Juli!
Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass es verboten ist, die „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“ (§39, (1) 3.). Auch die mutwillige Beunruhigung wildlebender Tiere gehört zu den Vorgaben.
In der Konsequenz heißt das für uns Bürgerinnen und Bürger, unbedingt Abstand zu ausgewiesenen Ruhezonen beziehungsweise Naturschutzgebieten einzuhalten. Besonders auf dem Lanker See gibt es dazu Ausschilderungen an der Bootsvermietung am Kirchsee, am Cafe Freibad Lanker See und an der Anlegestelle Wahlstorf. Zu den Regeln gehört auch „Leise statt laut“ oder „Nicht vom Weg abkommen“.
Hunde müssen an der Leine geführt werden! Näheres regelt in Schleswig-Holstein das Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG, §§ 2,3,4,14). Verstöße können mit Bußgeld belegt werde.
Gerade in Preetz gibt es Bereiche, wie zum Beispiel die Postseefeldmark wo es leider zu häufigen Verstößen gegen die Bestimmungen kommt. Der negative Einfluss von freilaufenden Hunden ist für den Einzelnen oft nicht erkennbar, aber wissenschaftlich nachgewiesen. Das scheue Rehwild zum Beispiel (Photo) hat in der Postseefeldmark kaum noch sichere Rückzugsräume. Immer häufiger wird es von Mensch und Hund aufgejagt, aufgrund der großen Fluchtdistanz oft, ohne dass die Verursacher sich dessen bewusst werden.
Auch ohne die benannten gesetzlichen Grundlagen sollte es für jeden Liebhaber der Natur selbstverständlich sein, die Regeln einzuhalten. Der NABU Preetz-Probstei bittet Sie alle herzlich darum.
Harald Christiansen
Fliehen oder bleiben? Das ist hier die Frage. Rehe haben eine mögliche Gefahr erkannt. (Photo: Johannes Imhoff)
Informationsausstellung am Freibad Lanker-SeeInformationsausstellung am Freibad Lanker-See
geöffnet:
Samstags und Sonntags
von 15:00 bis 17:00
vom 1. Mai bis 30. September
Beobachtungsplattform CharlottenwerkNatur-Beobachtungsplattform Lanker See
Beobachtungsplattform FroschteicheBeobachtungsplattform Froschteiche Beobachtungshütte Kührener TeicheNatur-Beobachtungsplattform Lanker See